Bestellung Folge-Rezept
Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur für uns bereits bekannte Patient*innen zur Verfügung steht. Sie können nur solche Medikamente bestellen, die Ihnen bereits in der Vergangenheit von uns verordnet wurden. Die Verordnung von Medikamenten erfolgt für gesetzlich versicherte Patienten per E-Rezept. Dies ist nur möglich, wenn Ihre Versichertenkarte / elektronische Gesundheitskarte (eGK) im laufenden Quartal schon bei uns eingelesen wurde.
- Bestellen Sie Ihr Rezept vormittags bis 10 Uhr, dann ist es in der Regel nachmittags ab 15 Uhr einlösbar.
- Für Rezeptbestellungen nach 10 Uhr geben Sie uns bitte bis zum Vormittag des folgenden Werktags Zeit.