Informationen zum E-Rezept
Liebe Patientin, lieber Patient,
seit Januar 2024 erfolgt die Verordnung von Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte digital als elektronisches Rezept (E-Rezept).
Mit dem E-Rezept soll der gesamte Weg der Verordnung von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Zunächst steht das E-Rezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.
Einlösen mit Ihrer Gesundheitskarte
Sie können Ihr E-Rezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
Alternativ mit der App (nähere Informationen bei Ihrer Krankenkasse)
Ihr E-Rezept können Sie auch mit der E-Rezept-App einlösen. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen. Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN.
Informieren Sie sich weiter unter https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/